Mobile Ergotherapie Wien

Ergotherapeutin Mira Gabriel – Ergotherapie in Form von Hausbesuchen

Kosten und Rückerstattung

WICHTIG: Ergotherapeutinnen arbeiten nach ärztlicher Anordnung. Deshalb benötigen Sie für die Ergotherapie eine schriftliche Verordnung mit dem Zusatz „inklusive Hausbesuch“ durch ein*en Allgemein- bzw. Fachärzt*in.

Kosten

Die Kosten für 60 Minuten Ergotherapie (inklusive 10 Minuten Vor- und Nachbereitungszeit) betragen:

Ergotherapie mit Hausbesuch 140,- Euro

45 Minuten > 120,- Euro (entsprechende Verordnung mit 45min nötig)
30 Minuten > 100,- Euro (VO mit 30min nötig)

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Eine teilweise Rückerstattung durch die Krankenkasse ist (nach chefärztlicher Bewilligung bei KFA, SVS) möglich. Auch der Hausbesuchszuschlag kann mit der Krankenkasse verrechnet werden.

Bitte beachten:

Erfolgt eine Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt, sind die Kosten in vollem Umfang fällig. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich den Termin privat in Rechnung stellen.

Rückerstattung der Krankenkassen

Diesen Betrag bekommen Sie für 60 Minuten Ergotherapie nach Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Beträge in Euro, Ergotherapie ist umsatzsteuerfrei. 

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KK          Therapieeinheit          Hausbesuch                    

ÖGKW    60,82                            29,54                                      

BVAEB    73,85                          32,46                                      

SVS         64,70                            23,08                                     

KFA         52,49                            26,25                                            

Stand 2025/26 (ohne Gewähr)

Die Rückerstattung hängt von Krankenkasse und Tarifstand ab; bitte aktuelle Tarifauskunft der jeweiligen Kasse beachten.

So funktioniert die Rückerstattung:

Nach Bezahlung der Ergotherapie können Sie einen Teil der Kosten bei Ihrer Krankenkasse zurückfordern.

So gehen Sie vor:

  • Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Verordnungsschein für Ergotherapie.
  • Die Verordnung sollte folgende Angaben enthalten:
    Eine medizinische Diagnose
    10 Einheiten Ergotherapie à 60 Minuten
    Den Zusatz: „inklusive Hausbesuch“
  • Die Verordnung ist in der Regel einen Monat ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die erste Therapieeinheit stattfinden.
  • Für Versicherte und KFA ist vor der ersten Therapieeinheit eine Bewilligung bei der Krankenkasse nötig.
  • Für Versicherte der ÖGK und BVAEB ist kein weiterer Schritt notwendig; eine Bewilligung durch die Krankenkasse ist nicht erforderlich.
  • Für Versicherte der SVS holen Sie nach der ersten Therapieeinheit gemeinsam mit dem Behandlungsplan Ihres Ergotherapeuten bzw. Ihrer Ergotherapeutin die Bewilligung für die weitere Behandlung ein.
  • Nach Abschluss der Therapie begleichen Sie die Einheiten mit Ihrem Ergotherapeuten bzw. Ihrer Ergotherapeutin.
  • Anschließend reichen Sie die Honorarnote zusammen mit Behandlungsplan und Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse zur teilweisen Kostenrückerstattung ein.
  • Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer jeweiligen Krankenkasse ab.
  • Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie dort im Anschluss die verbleibenden Kosten einreichen.